F&A: Hinterlegung von Guthaben durch die ehemalige VTB Direktbank

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Hinterlegung von Guthaben:

1. Wie kann ich den Nachbetreuungsservice kontaktieren?

Sie erreichen den Nachbetreuungsservice per E-Mail unter kundenservice@owh.de oder alternativ per Post unter OWH SE i. L., Direktbank Nachbetreuungsservice, Postfach 120, 45951 Gladbeck.

WICHTIG: Um Ihren Auftrag bearbeiten zu können, ist jeder Anfrage stets eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder alternativ eine Kopie des Reisepasses inklusive Kopie der aktuellen Meldebescheinigung beizufügen.

Sollten sich zwischenzeitlich Daten geändert haben, fügen Sie bitte auch einen entsprechenden Nachweis bei.

2. Ich habe von einer Kündigung des Kontos nichts mitbekommen und auch kein Geld erhalten. Wo ist mein Guthaben?

Möglicherweise waren in Ihrem Fall die bei uns hinterlegten Kontaktdaten und Kontoverbindungen nicht mehr aktuell oder fehlerhaft. Wir haben versucht, Sie telefonisch, per E-Mail und per Post mittels den von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen. Konnten wir trotz dieser Bemühungen keinen Kontakt zu Ihnen herstellen und Sie uns kein neues Referenzkonto mitgeteilt haben, wurde Ihr etwaiges Restguthaben beim Amtsgericht Frankfurt am Main als zuständige öffentliche Hinterlegungsstelle hinterlegt. Mit der Hinterlegung haben wir unsere Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt.

3. Wie komme ich an mein Geld, wenn es beim Amtsgericht hinterlegt wurde?

Bitte wenden Sie sich zuerst an den Nachbetreuungsservice, um das Aktenzeichen der Hinterlegungsstelle zu erfragen, unter welchen Ihr Guthaben hinterlegt worden ist.

Für einen Auszahlungsantrag benötigt das Amtsgericht zwingend einen handschriftlich unterschriebenen Antrag per Post mit beigefügter Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Zudem muss das erforderliche Aktenzeichen Ihrer Hinterlegung angegeben werden.

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Hinterlegungsstelle
  • Gerichtsstraße 2
  • 60313 Frankfurt am Main

4. Was bedeutet es, dass mein Guthaben beim Amtsgericht Frankfurt am Main hinterlegt wurde? 

Durch die Hinterlegung haben wir als Bank unsere Zahlungspflichten gegenüber dem Zahlungsberechtigten erfüllt. Die hinterlegten Gelder gehen für die Dauer der Hinterlegung grundsätzlich in das Eigentum des Landes Hessen über.

Hinterlegtes Geld ist nicht zu verzinsen. Der Zahlungsberechtigte kann bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main eine Auszahlung der hinterlegten Gelder an sich beantragen. Soweit die Berechtigung an den hinterlegten Geldern nachgewiesen ist, erfolgt die Auszahlung durch die Hinterlegungsstelle.