Beschluss zur Liquidation

Die Hauptversammlung beschließt einstimmig die Liquidation der VTB Bank (Europe) SE.

27.03.2023

Die außerordentliche Hauptversammlung der VTB Bank (Europe) SE (VTBE) hat am 24.März 2023 in Frankfurt am Main mit den Stimmen des Stimmrechtstreuhänders den Beschluss gefasst, dass die Bank am 1. April 2023 liquidiert wird. Vorstand und Aufsichtsrat hatten der Hauptversammlung einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Ab dem 1. April wird die Bank deshalb mit dem Zusatz „in Liquidation“ beziehungsweise abgekürzt „i.L.“ die weitere Abwicklung aller noch bestehenden Geschäfts- und Kundenbeziehungen vorantreiben.

„Mit diesem Beschluss wechseln wir von einem Zustand der faktischen Abwicklung, in dem sich die Bank mit dem im vergangenen Frühjahr von der Bankaufsicht verhängten Neugeschäfts- und Einlagenannahmeverbot bereits befindet, in einen von der Hauptversammlung verabschiedeten Abwicklungsprozess,“ sagt Frank Hellwig, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellte Sonderbeauftragte und CEO der VTBE.

Die BaFin hatte der Mehrheitseigentümerin der VTBE, der russischen PJSC VTB Bank, bereits im April 2022 untersagt, ihre Stimmrechte aus den Aktien ihrer Tochterbank auszuüben. Die Stimmrechte wurden per Gerichtsbeschluss auf Antrag der BaFin auf einen Stimmrechtstreuhänder übertragen.

Seit dem Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine ist das Bestandsgeschäft der VTBE bereits deutlich geschrumpft. Die Sicherung der täglichen Liquidität steht im Vordergrund. „Die Bank ist mit ihrer Kapitalausstattung nach wie vor ohne Einschränkungen in der Lage, alle anstehenden Verpflichtungen zu erfüllen,“ sagt CFO Miro Zadro. „Insbesondere unsere Sparer mit Guthaben bei der VTBE müssen wegen der Liquidation unserer Bank nicht aktiv werden. Alle fälligen Kundengelder werden wie bisher zurückgezahlt und auf die angegebenen Referenzkonten bei anderen Banken übertragen.“ Die Liquidationsphase wird nach derzeitigem Kenntnisstand einen mehrjährigen Zeitraum beanspruchen.

Sobald die derzeit laufende Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beendet ist, wird die VTBE im Detail über den Fortschritt bei der Abwicklung berichten. 

Die Kundeneinlagen bei der OWH SE i.L. sind durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert. Die OWH SE i.L. ist Mitglied der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, die alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z. B. Sichteinlagen, sonstige Girokonten, Festgelder oder täglich fällige Gelder sichert. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt hierunter 100.000 Euro pro Anleger und pro Bank. Die OWH SE i.L. ist zusätzlich dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.