Bank ändert Namen in OWH SE i.L.

Die VTB Bank (Europe) SE i.L. will zum Jahreswechsel 2023/24 ihren Namen ändern.

9.11.2023

Die Frankfurter VTB Bank (Europe) SE i.L.– abgekürzt VTBE – will zum Jahreswechsel 2023/24 ihren Namen ändern. Sie soll ab dem 1. Januar 2024 unter der Firma OWH SE i.L. weiter abgewickelt werden. Ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der Firmierung ist der einzige Tagesordnungspunkt einer für den 11. Dezember 2023 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung. Die Bezeichnung OWH stammt von der Ost-West Handelsbank AG, einem Vorgängerinstitut der VTBE. Das Kürzel OWH war immer schon ein Bestandteil des Swift-Codes der VTBE, der auch von der OWH SE i.L. weiterhin genutzt werden soll.

Ein dem Beschluss der Hauptversammlung folgender Eintrag im Handelsregister befindet sich in Vorbereitung. Mit der Änderung des Namens werden ab Januar 2024 eine neue Webadresse (www.owh.de) sowie Emailadressen aller Mitarbeiter und weiterer Postfächer eingerichtet. Die bisherige Endung @vtb.eu wird durch @owh.de ersetzt. Für die Geschäftsbeziehungen mit den noch verbliebenen rund 250 Kunden der VTBE – beziehungsweise dann ab 2024 der OWH i.L. – hat die Namensänderung keine weiteren Auswirkungen. Alle vertraglichen Rechte und Verpflichtungen bleiben auf beiden Seiten bestehen.   

Hintergrund des Namenswechsels ist der Verlust der Nutzungsrechte an der Marke VTB. Die VTBE mit Sitz in Frankfurt am Main gehört mehrheitlich der russischen PJSC VTB Bank in St. Petersburg, die bereits am 8. April 2022 von der Europäischen Union in die Gruppe der sanktionierten Unternehmen aufgenommen worden war. Ebenfalls im April 2022 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der PJSC VTB Bank die Ausübung ihrer Stimmrechte und wies die Geschäftsleitung der VTBE an, keine Weisungen der Eigentümerin mehr zu befolgen. Die VTBE befindet sich angesichts eines von der BaFin verhängten Neugeschäftsverbots faktisch und seit der von der Hauptversammlung beschlossenen Liquidation auch rechtlich in der Abwicklung. Die Stimmrechte werden von einem gerichtlich bestellten Treuhänder ausgeübt.