Planmäßige Liquidation wird fortgesetzt
20.08.2024
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die OWH SE i.L. (OWH) darüber informiert, dass mit Wirkung zum 20. August 2024 die Bankerlaubnis der OWH aufgehoben wird. Bei der in Abwicklung befindlichen OWH handelt es sich um die zum Jahreswechsel 2024 umbenannte ehemalige VTB Bank (Europe) SE i.L., deren Aktien mehrheitlich von der russischen PJSC VTB Bank, St. Petersburg gehalten werden. Gegen die PJSC VTB Bank sind umfangreiche internationale Sanktionsmaßnahmen verhängt worden. Die OWH ist und bleibt gegenüber jeglichem Einfluss der PJSC VTB Bank umfassend durch von der BaFin veranlasste Maßnahmen abgeschirmt. Sie wird daher von der zuständigen Bundesbank als in der EU nicht-sanktioniert angesehen. Daneben bestehen Abwicklungslizenzen der UK-Sanktionsbehörde OFSI. Die amerikanische Sanktionsbehörde OFAC hat die OWH Anfang April von der Liste der sanktionierten Einheiten und Personen gestrichen.
„Die Aufhebung der Bankerlaubnis ist der nächste Schritt der fortgesetzten Abwicklung der OWH,“ sagt Frank Hellwig, Sonderbeauftragter der BaFin und einer der Liquidatoren der OWH. „Sie bringt für die Abwicklung einige wesentliche Erleichterungen in unserer täglichen Arbeit, insbesondere bei unseren regulatorischen Verpflichtungen.“
Grundlage für die Erlaubnisaufhebung ist unter anderem § 35 Abs. 2a Kreditwesengesetzes (KWG). Danach soll die Erlaubnis von der zuständigen Aufsichtsbehörde entzogen werden, wenn die Auflösung des Instituts beschlossen worden ist. Dieser Liquidationsbeschluss wurde von der Hauptversammlung der OWH bereits am 24. März 2023 gefasst. Darüber hinaus sieht die Aufsicht einen weiteren Grund für eine Aufhebung der Bankerlaubnis darin, dass die russische Eigentümerin als nicht zuverlässig im Sinne des KWG einzustufen ist.
Die Liquidation der OWH ist bereits weit fortgeschritten. So ist die als Niederlassung geführte ehemalige VTB Direktbank, die zum Jahresende 2021, also vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine, noch mehr als 160 000 Kunden hatte, abgewickelt und aufgelöst. Sämtliche Einlagen wurden vertragsgemäß an die vornehmlich deutschen Kunden zurückbezahlt.
Darüber hinaus konnten Dienstleistungen und Funktionen, die für die verbleibende Abwicklung noch erforderlich sind, weitreichend ausgelagert werden. „Das ist eine wichtige Maßnahme zur weiteren geordneten Liquidation. Die OWH ist heute eines der ganz wenigen Institute in Deutschland, die ihre komplette IT in die Cloud verlagert haben,“ sagt Chief Operating Officer Hans-Georg Herrmann, „das bringt uns für das weitere Runterfahren der verbliebenen Geschäfte und Applikationen erhebliche Flexibilität und ist sehr viel kostengünstiger als weiterhin eine eigene IT-Infrastruktur nur für die Abwicklung zu betreiben.“
Insgesamt stehen in den Büchern der OWH noch rund 1,5 Mrd. EUR Kreditforderungen denen insgesamt rund 0,6 Mrd. EUR Verbindlichkeit gegenüber Unternehmen und Kreditinstituten gegenüberstehen. Die wertschonende Rückführung der Aktiva bleibt die zentrale Aufgabe bei der Liquidation der Gesellschaft auch nach dem Entzug der Bankerlaubnis.
Trotz der Aufhebung der Bankerlaubnis bleibt es der OWH gestattet ein Konto bei der Deutschen Bundesbank zu führen. „Dies ist für die OWH sehr wichtig, weil es die weitere Rückführung von Forderungen der OWH insbesondere gegenüber Kunden aus anderen Ländern erleichtert,“ sagt Peter Petrik, Head of CIB (Corporate & Investment Banking) der OWH, „wenn die Bundesbank involviert ist, haben vor allem ausländische Schuldner noch mehr Zutrauen in die Einhaltung aller sanktionsrechtlichen Vorschriften. Das Bundesbankkonto erleichtert Zahlungen an die OWH, die auch weiterhin im gesamten Abwicklungsprozess eng von den deutschen Aufsichtsbehörden überwacht wird.“
Die OWH hat mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses bereits detailliert über das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 und die Fortschritte bei der Liquidation berichtet.